23.04.2016 07:54 http://tabea-lara.tumblr.com/post/143282059368

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.

Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

Einschreiben Einwurf

Amtsgericht
Auf der Steinkaut 10-12
61352 Bad Homburg

23. April 2016

92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000

Soeben, 23. erreicht mich per FÖRMLICHEr ZUSTELLUNG, WELCHSELBIGE HIER OHNE VERMERKTES ZUSTELLDATUM in meinem Briefkasten lag, versehen mit Begleitschreiben vom und dem Vermerk ausgefertigt am 21. Beschluss vom Amtsgericht datiert auf den 13. April 2016. Darin geht es um den Befangenheistantrag gegen Amtsrichterin Körner den Richerin Schramm ablehnend bescheidet.

In dieser Angelegenheit habe ich inhaltlich bereits am 15. April 2016 Stellung bezogen.  Anscheinend hat die Richterin die nicht existente Verfahrensordnung ?stopp? auf Seite 1 in einer neuerlichen Aus-fertigung des Beschlussess mit Datum vom 21. April 2016 korrigieren lassen.  Doch da ist noch mehr zu beanstanden:

Zitat: ?? da der vorgetragenen Ablehnungsgrund auch aus Sicht des Antragstellers den Vorwurf der Befangenheit nicht zu begründen vermag.?

So einen Schwachsinn (abgesehn vom sprachlich schlechten Stil ?Grund begründen?) habe ich ja noch nie gehört. Der Ablehnungs-Antragsteller bin ich und aus meiner Sicht ist der Befangenheistantrag selbstverständlich begründet sonst würde ich denselben ja nicht stellen. Richterin Schramm selbst spricht von einem vorgetragenen Grund.

Allerdings muß ich dazu wissen an welchen Richter ich mich mit der Begründung wenden soll. Würde ich den Ablehnungsrund dem Richter der abgelehnt wird selbst vortragen könnte dieser einfach den Antrag als unbegründete Verafhrensverzögerung verwerfen ohne daß der Antrag von einem zwoten Richter (hier Richterin Schramm) also durch jenen Richter gegen den der Befangenhistantrag zu laufen begonnen hat (hier Richterin Körner) unabhängig geprüft worden wäre!

So lange ich seitens des Amstgerichtes keine Nachricht erhalte daß die Akte an einen Richter gegangen ist gegen den von mir kein Befangengheitsantrag läuft der diesen dann prüfen will werde ich ? um der Gefahr der Antragsverwerfung durch den Richter gegen den Befangenheitsgesuch läuft zu begegen ? auch nicht begründen können.

Auf Seite Zwo findet sich der nächste Fehler.

Zitat: ?bei dieser Sachlage liegt kein Grund vor .. weil selbst für den Fall? wofür aufgrund des Umstands ? dies kein Grund darstellte der zur Befangenheit führte.?

Hier müsste es lauten ?dies keinEN Grund darstellte? und ?führen würde?.

Ich stelle außerdem nicht ?pauschal? Anträge gegen FÜNF EINZELrichter ? und raten Sie mal wer von einer Verfahrensverzögerung profitiert. Ich jedenfalls nicht. Und schon deshalb ist ihr Argument Unfug.

Ich habe eben mit einer ganzen Reihe von Bad Homburger Amtsrichtern schlechte Erfahrungen gemacht. Und die Richterin Leichthammer, die schlußendlich selbst zugegeben hatte in der Sache befangen gewesen zu sein, hatte, nachdem dieselbe ihr Amts als MISSBRAUCHt hat indem sie
versuchte den Antragsteller auf Nimmerwiedersehen verschwinden und (auf ihr Geheiß hin mit Psychoterror?) foltern (?) zu lassen um ihn einzuschüchtern  Dezember 2002 VOR ZEUGEN in der Verhandlung zu 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg zugegeben daß der so wörtlich

?Wirbel den ich um das Verfahren veranstaltet habe?

womit sie meine Beschwerde beim hessischen Minister der Justiz gegen den Richter Dr. Walther

WEGEN DESSEN PERMANENTEN VERFAHRENSVERZÖGERUNGEN

meinte, sei Thema einer Besprechung von ihr und diesem Richter gewesen woraus sich eindeutig herleitet daß es am Amtsgericht Bad Homburg eine Kaffeklatschrunde gibt in der man sich über Kläger die man für Querulanten hält austauscht. Gerne benenne ich meinen Zeugen für die Äußerung über das richterliche Krähenprinzip.

Das man mit einigen Richtern die jeweils ERWIESEN haben nicht OBJEKTIV urteilen zu können kommt im Rahmen von 15 Jahren prozessierens (allein in Sachen meiner Tochter) schonmal vor.

Bei Richterin Schramm liegt die Besorgnis vor da Sie mit dem Rechtsanwalt Schramm aus dem inzestiösen (wenn Kinder keinen ?Erzeuger? haben sondern fundamentalchristlichen Wahnvortsellungen nach  ?jungfräulich empfangen? werden wie 9F 104/01 KI Amtsgericht Bad Homburg) Stadtteil Kirdorf verwandt ist. Im letzten Verfahren 92 F 492/13 Amtsgericht Bad Homburg hat Sie diese Vermutung meinerseits angesichts eines Befangenheitsantrages jedenfalls nicht ausräumen wollen. Solche Familienbande sind in der Familie Schramm nicht ungewöhnlich. Der Rechtsanwalt Claus?Christoph Schramm der Stammkunde der Kneipe HXXXXkXXXXX und Mitbewohner der Ober- Eschbacher Wohngemeinschaft  von dessen Wirtin AXXXXX RXXXXXX, einer kurzzeitigen Liaison von mir während meiner Studienzeit, war erzählte mir ? wenn ich das richtig verstand - er hätte mit den Türstehern am Musiklokal Gambrinus, der Dorfdiscothek der Bad Homburger Jugendlichen, nur deshalb strafrechtlich zu tun weil man ihm seine Zulassung ewig verweigerte weil eine nahe Familienangehörige von ihm Richterin sei.

Dieser Anwalt Schramm vertrat die Beklagte AXXXXXX in einer Rechtstreitigkeit um eine Zahlung hinsichtlich gegen meien Eltern das Ehepaar Bernd- und Ilse-Marie Bähring. Unser Bevollmächtigter war damals der Anwalt XXitzXX (der Vater der besten Freundin der langjährigen Lebensgefährtin meines Freundes und Schülerzeitungskollegen FXXXXX BXXXXXXXXX). Es ging damals um das bezahlen des Verlegens von Leitungen eines geteilten Grundstückes in der Kappesgasse 2 in Ober-Erlenbach die nicht durch eine Garage überbaut werden durften. Das war ? wenn ich recht entsinne ? sein erstes Verfahren in dem er es dem Geldsack Bähring (er verwechselte meinen Vater mit dem Chefredakteur der Börsenzeitung der ebenfalls Bernd Bähring heißt) zeigen wolle. Auch dieses Verfahren zog sich ewig.

Und genau wie im nun seit 15 Jahren geführten Verfahren um meine Tochter die ich seit 15 Jahren nicht zu Gesicht bekomme ließen Klägervertreter Termine platzen, es gab Säumnisurteile, alles was nach Parteiverrat riecht nur nicht das was man von gewissenhaft arbeitenden Juristen erwarten würde.

Ein anderer Anwalt der meist bei ?Tillmann? im ?Luna-Y-Sol? seine Feierabenddrinks genoss, Claus-Jürgen Exner, mit dem ich zusammen mal dort Musik aufgelegt habe erzählte mir ebenfalls er habe ein Richter in der Familie. Sein Vater sei bis zu dessen Tode Landrichter in Frankfurt gewesen wenn mich nicht alles täuscht.  Der vertritt Trunkehitsfahrer mit Schwerpunkt Verkehrsrecht wenn ich das richtig mitbekommen habe.

Man trifft abends viele Alkoholiker-Anwälte in Bars. Wobei ich glaube daß der Frank(?) Weber hauptsächlich eher Mietsachen macht.

Wie sie sehen empfiehlt es sich eigentlich schon deshalb, damit das Private privat bleibt, solchen Befangenheitsanträgen einfach stattzugeben.

Wie ich schon in meinem Schriftsatz vom 15. April anmerke ist nämlich der einfachste Weg ein Verfahren nicht zu verzögern indem man die Sache ? so man als Richter abgelehnt wird ? an einen Kollegen abzugeben anstatt, und spätestens das ist ein Befangeheitsgrund der an richterlicher Objektivität zweifeln lässt; nämlich wenn jemand Ablehnungsgesuche als PERSÖNLICHEN ANGRIFF WERTET und KRAMPFHAFT versucht; AN DER EIGENEN ZUSTÄNDIGKEIT für solch Sache FESTZUHALTEN.

Daher lehne ich jetzt auch die über das Ablehungsgesuch befindende Richternin Schramm ab.

Das Schreiben geht Ihnen auf dem Wege des Einwurfeinschreibens (ohne Rückschein) zu da ich momentan mehrere Verfahren führe und gerade gegen Monatsende das Budget meiner HartzIV Portokasse aufgebraucht ist.

Gru&SZlig;

Maximilian Bähring

~~~

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.

Einschreiben Einwurf

Oberlandesgericht
Zeil 42
60313 Frankfurt a.M.

23. April 2016 92 F 360/16 EA SO Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Sorgerecht für meine Tochter Tabea-Lara Riek geboren 19.09.2000

meine Eingabe vom 15. April 2016

zur sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss vom 13. ausgefertigt
am 14. (liegt vor) und den mir heute zugegangen vom 13. ausgefertigt
am 21. April 2016 (fast, wortgleich, anbei in Kopie) hinsichtlich meines
Ablehungsgesuches gegen Richterin Schramm reiche ich hiermit Sach-
Vortrag zum mir heute zugegangenen Schreiben ein, zu entnehmen
meinem Schreiben an das Amtsgericht mit heutigem Datum.
Gru&SZlig;

Maximilian Bähring

~~~

Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
D-60316 Frankfurt a.M.
Maximilian Bähring - Hölderlinstraße 4 ? D-60316 Frankfurt a.M.



Polizeipräsidium Westhessen
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg v.d.Höhe

23. April 2016 Strafanzeige gegen die Amtsrichterinnen Körner und Schramm
meine Eingabe vom 15. April 2016

zu meiner Strafanzeige vom 15. April gebe ich Ihnen die
sich aus der beigefügten Begründung eines Befangenheits-
antrages zu entnehmenden neuen Informationen.

Gru&SZlig;

Maximilian Bähring  


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