18.05.2014 11:33

EXZESSIVE GEWALT / JUSTIZMORDVERSUCH!

Damit sich alle mal ein BILD machen können was am 19. Mai 2013 gesch was dann in direkter Folge dazu führte daß ich von Polizisten aufs übelste zusammengeschlagen und verprügelt wurde:

Am 19. Mai 2013 reichte ich per Einschrieben Rückschein einen Sorgerechtsantrag ein. Am 23. Mai nach dessen Eintreffen bei Gericht - wurde ich sofort von den Stadtpolizisten mit EXZESSIVER
Gewalt fast umgebracht. Und zwar wohlwissen daß ich - aus gemachter Erfahrung - für den Fall daß ich willkürlicher Inhaftiert würde Durts- und Hungerstreiks schriftlich vorab angekündigt hatte.

Dafür verantwortlich ist eindeutig der grüne Oberbrügermeister von Bad Homburg Michael Korwisi und dessen Jugendamt! Und der ist das auch der seine ?rote SA? ?Sturmabteilungen? dafür daß man nicht auf Ewigkeit illegal per ominösen nicht anfechtbaren einstweiligen Anordnungen festgehalten wird fallen dann die Strafanzeigen gegen die wegen sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen Zivisunter den Tisch.
Ganz abgesehen von den Anzeigen wegen Kidnappings.

Das einzelne Foto zeigt die Stadtpolizisten auf deren Wache bei der entgegegnhame der Strafanzeigen gegen sich selbst und ihre Kollegen.

PDF Haufe

19. Mai 2013 Inkrafttreten Neuregelung § 1626a BGB

darauf hin Sorgerechtseinschreiben

19. Mai 2013 ca 18.30 Uhr / Post-Shop / Pfingstweid-

(Fotos Entgegennahme) und Anzeigen

22. Mai 2013 ca 19.00 Uhr / Wache von Ordnungsamt/Stadtpolizei / Berliner
22. Mai 2013 ca 16.00 Uhr / Pforte Generaltstaatsanwalstchaft
22. Mai 2013 ca 19.00 Uhr / 1. Revier / zeil
22. Mai 2013 ca 16.50 Uhr / Parkplatz Polizei gegenüber OLG, / Zeil

http://www.openstreetmap.org/#map=18/50.11183/8.68413

eingreichte Dokumente

11., 13. und 22. Mai 2013 Anzeigen gegegn genau die Beamten
22. Mai 2013 ca 16.50 Uhr / Parkplatz Polizei gegenüber OLG, / Zeil

Fotos Verletzungen durch Polizei / Ordnungsamt

23. Mai 2013 Universitätsklinik

verschlamptes Fax und Sendbestätigung

13. Februar 2012

Hausverbot durch Korwisi

17. Juli 2013







Das Foto unten zeigt den konkreten Anlaß des Schreibens ganz oben: Ab dem 19. Mai 2013 war es möglich Sorgerchtsanträge nach dem geänderten § 1626a BGB zu stellen.

+++ nachtrag +++

992 BS 7/13 - provozierte Putativnotwehr

Bisher hatte man sich ja seitens der Prügelpolizei auf den Standpunkt gestellt man habe vom ?Würger? aus ?Apparement 20? nichts gewusst. Anbei jetzt ein Foto das eindeutige nachweist daß ich am 22. Mai 2013 um 16:00 Uhr abend bei der Generalstaatsnwaltschaft persönlich vorgesprochen hatte und Dokumente abgleifert. Auf dem zufällige ausgelösten Foto vond amls sind zu erkennen der Beamte K. und sein Kollege (dunkelhaarig, mit eckiger Brille mit dem schmalen schwarzen Rand). Das beweist auch der Eingangsstempel den Einer der beiden, soweit ich erinnere der Beamte K. am 22. Mai 2013 gegeben hatte.

ES IST SOMIT EVIDENT / NACHGEWIESEN daß sämtliche Strafverfolgungsorgane und auch die Stadpolizei (also das Ordnungsamt) GEWUSST haben daß sie - aufgrund der damaligen Bedrohungsalge durch den ?Würger? - mich in eine Notwehr nötigen würden.


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