12.10.2016 03:45

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.
Einschreiben Einwurf

Oberlandesgericht
Zeil 42

D-60313 Frankfurt a.M.
 

Frankfurt a.M., den 12. Oktober 2016

3 WF 208/16 Oberlandesgericht Frankfurt a.M. - Gewaltschutz des Antragsteller
Maximilian Bähring  vor der ?Reiki?-Sekte der Jutta Riek, und der Familie Riek

An das Zitat der Jutta Riek? Arschloch? RiOLG Knauth (die deshalb befangen ist weil
ein RiAG Knauth in der Vorinstantz tätig war (9F 434/02 UG Amtsgeicht Bad Homburg))
An das Zitat der Jutta Riek? Arschloch? RiOLG Reitzmann (der deshalb befangen ist weil
er mitgeholfen hat den Antragsteller an Heiligabend 2014 in den Selbstmord zu hetzen)

Sehr geehrter Herr RiOLG Dr. Ohletz.

Beschluß hinsichtlich des Ablehnungsantrages RiOLG Kummer-Sicks datiert auf den 07. Oktober 2016 habe ich erhalten. (die deshalb befangen ist weil sie mitgeholfen hat den Antragsteller an Heiligabend 2014 in den Selbstmord zu hetzen).

Hier bei mir in der Hölderlinstraße in Frankfurt a.M. wird ? mit Bekennerschreiben dem Umfeld der Reiki-Sekte zuzuordnen ? brandgestiftet und die Gerichte interesssiert das ebesnowenig wie die Polizei, geht?s noch? Trotz gestellter Sorgerchtsanträge haben die beiden vorgenannten Richter seelenruhig tatenlos zugeschaut wie die Jutta Riek zusammen mit Uta Riek mir meinKind Tabea-Lara Riek 16 jahre lang entfremdet hat um dann Geld von mir erpressen zu können für ihren extrem gefährlichen Sekten-simsalabim.

In rechtlicher Hinsicht ist auszufüren daß es natürlich das nachträglich Ablehungsrecht gibt insbesodnere im schriftlichen Verfahren. Nach § 6 FamFG gilt die ZPO. Und nach der ZPO ist das audrücklich möglich.
Zudem, ein abschließemdes Urteilist in dem Verfahren genauswonig ergangen wie es je zu einem Hauptverfahren gekommenwäre oder sonstwas. Das Gericht hat es nämlich schlicht und ergreifend, und das unterstelle ich bei den vielen Nach- udn Schstandsanfragen die ich immer stelle ist schon Absicht:

SEIT 2 IN WORTEN ZWO JAHREN UND 4 IN WORTEN VIER MONATEN  HAT MAN VERPENNT MEINE EINSTWEILIGE ANORDNUNG ÜBERHAUPT ZU BEABREITEN. GENAUSO WIE MAN BEIM SELBEN SENAT MEINT DAS MEHR ALS 16 IN WORTEN SECHZEHN JAHRE EINE ANGEMESSEN BEARBEITUNGSZEIT DARSTELLEN WÜRDEN FÜR SORGRECHTFÄLLE DIE GESTEZESHALBER BINNEN MONATSFRiST ABZUABREITEN SIND (§ 155 FamFG). Das ist keine Rechtsbeugung mehr das ist Rechtsbruch.

Ich füge Ihnen ,al ein Beweisstück bei.Es ist ein von einem druch ihre geeinheiten verurschten Suizidversuch vom Blut eienr aufgeschnittenen Aorta ? etwa 0,5 Liter - getränktes T-Shirt.

Das ist was sie zu verantworten haben mit ihrer von Ihnen sogenanten ?Arbeit? womit Sie anschiend das meinen was andere, normale Menshcne ?Untätigkeit? nennen.

An ihren Händen klebt Blut. Sie haben jemanden fast zu Tode gehetzt. Na, wie fühlt sich das jetzt an?

Ich dachte deutsche Gerichte hättem aus der NS-Vergangeheit gelernt daß es keien gruppen vonMenschen gibt die man einfach ind en Tod hetzen darf, damals Juden, heute männliche Wehrpflichtige weil sie nicht genausviele verfassungsgemässes MENSCHENRECHT auf körperliche Unversehrtheit haben wie in der Gegend herumhurende Schlampen die den Vätern ihre Kinder jahrzehtelang vorenthaltenw eil Sie sich angeblich nicht erinnern können wollen mit wem sie alles geschnaggserlt haben.

Wenn sie mal auf Seite 11 vo 15 des ?SCHMÄHkritiki? der Uta Riek vom 04.06.2002 in 9F 434/02 UG Amtsgericht Bad Homburg schauen werde sie feststelöen daß das alles von langer Hand geplant war.

http://tabea-lara.tumblr.com/post/150917355168/
http://tabea-lara.tumblr.com/post/151505149853/
http://tabea-lara.tumblr.com/post/151093870893/

So menschenverachtend wie ihr Senat war nicht einmal Adolf Hitler. Denn unter Adolf war der Spuk mit der Hetze nach 6 Jahren vorbei. Sie hetzem seit nun mehr als 16 Jahren.

Ich hege inzwischen große Sympathie für dei Mörder von Buback und hoffe daß sichbald eien neue RAF findet die Bomebn auf das  Juristengesindel wirft. Früher oder später gibt es sowas wie ausgleichende Gerechtigkeit. Etwa den 18. März 2015 as man an der Zeil 33 die Scheiben eingeworfen hat und die wohl Polizeiautos direkt gegenüber dem OLG gebrannt haben. Jeder von diesen Bullen die jahrelang nicht gearbetet haben hat das vollverdient bei lebendigem leibe elemdigts zu verbrennen wenn Sie mich fragen. Oder denkenwir an die ausgleichende  Gerichtigkeit ? wie Rechtswanwlt Claus Jürgen Exner das mannte ein göttliches urteil ? als das schein von Boutros Asfour am 3. März 2003 mit dem Flugzeg abtsürtze. Der schmort jetzt in genau der Hölle die ich Ihnen heiß machen werde.

ich verfluche sie Frau Kummer-Sicks, Richter Reitzmann, und Richter af Ihnen ud ihren fmailien  liegt ein Fluch der sie über das ende aller Zeit hinaus verfolgt udn wie sie an Asfour sehen können funktioniert das manchmal anscheinden ganz gut.

Wenn jeman das mit Ihnen gemacht hätte was unter anderem sie mit mir geamchthaben Sie wären längst Amok gelaufen. Aber beim steuerzahlenden Bürger  und seien Kidnern sind ja asncheiende andere Maß-stäbe anzusetzen als bei einem selbst Stichwort Menschenwürde und Gleichheitsgrundsatz.

Ich halte sie juristsich betrachte für bandenmäßig kriminelle Schwerverbrecher die meinen ihren jurisitschen Sudienkollegen Aufträge zuschanzen zu können indem Sie Verfahren herauszögenr oder absichtlich falsch entscheiden. Ichhalte  sie slo für korrupt.

Für das was ich menschlich von ihnen halte gibt es keine Worte die negative genug wären umdas zu beschreiben. Gegen die Frechheit ihres Beschclusses jednfalls lege ich ?weitere Beschwerde? ein.


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